Sanierungspotenzial:
300T € Gewinn
Ausgangssituation:
Die Maßnahme wurde bereits ins HSK 2007 auf Vorschlag des Fachamtes aufgenommen.
Einsparungsvorschlag:
1. Außendienst Bekämpfung der Schwarzarbeit
Von den insgesamt 3 Stellen, die für die Bekämpfung der Schwarzarbeit eingesetzt werden, sollen 1,5 Stellen eingespart werden. Personalkosteneinsparung jährl. 60.000 €
2. Außendienst Stadtsauberkeit
Fortfall von 3 Stellen des zentralen Außendienstes. Personalkosteneinsparung jährl. 120.000 €
3. Ordnungspartnerschaft
Fortfall aller 3 Stellen der Ordnungspartnerschaft. Personalkosteneinsparung jährl. 120.000 €
Konsequenzen und Auswirkungen:
Die grundsätzliche Zuständigkeit des Zolls bezüglich der Bekämpfung der Schwarzarbeit bleibt unberührt. Fortfall sämtlicher eigener Ermittlungstätigkeiten, nur noch Bearbeitung externer Anzeigen
bei Schwarzarbeit. Keine Leistungserbringung des Außendienstes des Ordnungsamtes im Bereich der Stadtsauberkeit nach der Gebietsordnung und anderen Ordnungswidrigkeitenvorschriften
außerhalb des Abfallrechts. Stadtsauberkeit nach abfallrechtlichen Vorschriften wird jedoch weiterhin von der Unteren Abfallbehörde beim Umweltamt bearbeitet. Einsätze zur Gefahrenabwehr
sind nur noch eingeschränkt möglich, sowie Wegfall der personellen Beteiligung an der Ordnungspartnerschaft mit der Polizei.
Einsparung in Jahren:
2008 | 2009 | 2010 | 2011 | 2012 | 2013 | 2014 | |
Materiel | T € | T € | T € | T € | T € | T € | T € |
Personal | 7,5 |
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