Sanierungspotenzial:
0T € Gewinn
Ausgangssituation:
Die Stadt Hagen trägt derzeit die Kosten des genehmigungspflichtigen Gewässerausbaus
in Höhe von jährlich 1,1 Millionen € abzüglich erhaltener Landeszuwendungen (in
den Jahren 2003 – 2006 durchschnittlich 100.000 €) allein. Im Zusammenhang mit der
Maßnahme OB BC-08 (Anhebung der Gewässerunterhaltungsgebühr) des ersten „Sparpakets“
hat der Rat beschlossen, prüfen zu lassen, ob auch Kosten im Zusammenhang
mit Maßnahmen des Gewässerausbaus anteilig über die Erhebung von Gebühren refinanziert
werden können.
Einsparungsvorschlag:
Die Gewässerausbaukosten sollen auf die GrundstückseigentümerInnen im seitlichen
Einzugsbereich der Gewässer II. Ordnung (alle Gewässer außer der Ruhr) im Rahmen
einer Gebührenerhebung umgelegt werden. Der Maßstab wird per Gebührensatzung
festgelegt und bemisst sich an den befestigten, an den Kanal angeschlossenen und nicht
angeschlossenen Flächen sowie den Freiflächen.
Aufgrund des von der Stadt Hagen zu tragenden Eigenanteils für eigene Grundstücke und
unter Berücksichtigung gewährter Landeszuschüsse wird von einem Rückfluss in Höhe
von ca. 50 Prozent der jährlichen Aufwendungen ausgegangen.
Konsequenzen und Auswirkungen:
Die Auswirkungen aus der Umwidmung von Investitionsmitteln in erfolgswirksamen Aufwand
werden an dieser Stelle nicht näher betrachtet. Im Ergebnis tragen zukünftig die
Grundstückseigentümer neben der Stadt Hagen zu ca. 50 Prozent die bislang entstandenen
Kosten. Die entsprechende Gebühr für ein „normales“ Einfamilienhaus wird jährlich
ca. 25 € betragen.
Einsparung in Jahren:
2008 | 2009 | 2010 | 2011 | 2012 | 2013 | 2014 | |
Materiel | T € | T € | 500 T € | 500 T € | 500 T € | 500 T € | 500 T € |
Personal |
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